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Finanzlexikon: clubgut

clubgut

Als Clubgut werden Güter bezeichnet, bei denen Ausschließbarkeit im Konsum oder von der Nutzung möglich ist und eine zumindest partielle Rivalität im Konsum vorliegt.

Beispiele für Clubgüter sind Tennis- oder Golfclubs. Bei steigender Mitgliederzahl tritt bei derartigen Clubs durch Kapazitätsgrenzen Rivalität im Konsum auf, wodurch ab einer bestimmten Grenze ein Auschluss weiterer Mitglieder vorgenommen wird.

Auch Gemeinschaftsweideflächen (Allmende) können Clubgüter sein. Die Nutzung der Weide lässt sich bis zu einer bestimmten Größe der Weide kontrollieren und beschränken. Die Nutzung eines Nutzers und seiner Rinder beeinflusst die Nutzenfunktion der anderen Nutzer.

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